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Echthaarperücke von Krankenkasse bezuschussen lassen

Haarausfall, beispielsweise durch eine Chemotherapie, kann besonders bei Frauen und Kindern psychische Belastungen mit sich bringen. Betroffene hoffen deshalb auf die Bezuschussung einer Echthaarperücke durch die Krankenkasse.

Je nach Art der Erkrankung besteht für den Haarersatz aus Echthaar eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Dazu gehören jedoch einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Wieso brauchen Betroffene Echthaarperücken?

Da hochwertige Echthaarperücken äußerst sorgfältig verarbeitet werden und handgeknüpft sind, helfen sie dabei, dass Betroffene nicht auf ihren Haarausfall angesprochen werden. Denn einen hochwertigen Haarersatz aus Echthaar können nur Zweithaarspezialisten erkennen.

Zudem bietet eine Echthaarperücke die Flexibilität, nach den eigenen Wünschen gestylt und gefärbt zu werden. Sie ist ein wenig pflegeintensiver als eine Kunsthaarperücke, aber bietet Betroffenen mehr Optionen.

Die Echthaarperücken sorgen dafür, dass Betroffene sich wieder wohlfühlen können und ein gesteigertes Selbstbewusstsein erleben können. Echthaarperücken bilden somit ein wichtiges therapeutisches Hilfsmittel, welches Betroffenen hilft, Ihren Alltag zu meistern.

Voraussetzungen für eine Echthaarperücke von der Krankenkasse

Grundsätzlich gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit Betroffene eine Echthaarperücke durch die Krankenkasse erhalten:

  • Verordnung durch einen Arzt: Eine Notwendigkeit für eine Echthaarperücke muss von einem Arzt therapeutisch verordnet werden, da die Krankenkassen, vor allem die gesetzlichen, nur Leistungen übernehmen, wenn der Haarverlust aus bestimmten medizinischen Gründen besteht und ein Rezept vorliegt. Ein Beispiel dafür kann der dauerhafte Haarverlust aufgrund Alopecia areata sein. Auch eine allergische Reaktion auf Kunsthaar kann eine Bezuschussung für eine Echthaarperücke durch die Krankenkasse rechtfertigen.
  • Abwicklung über einen anerkannten Leistungserbringer: Für die Finanzierung einer Echthaarperücke durch die Krankenkasse muss die Zweitfrisur von einem Zweithaarspezialisten stammen, der ein qualifizierter und anerkannter Leistungserbringer mit einer zertifizierten Präqualifizierung ist. Wir erfüllen diese hohen Standards und stellen hochwertige Echthaarperücken her, die von Krankenkassen bezuschusst werden.

Anspruch von Frauen und Männern: Welche Unterschiede bestehen?

Frauen, die unter krankhaftem Haarausfall leiden, haben im Gegensatz zu Männern einen Leistungsanspruch auf eine Echthaarperücke. Der Haarersatz kann dabei sogar jährlich geltend gemacht werden.

Ein Urteil (Az. S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16) des Sozialgerichts Koblenz hat dies am 30.11.2016 so entschieden. Damit muss die jeweilige Krankenkasse für die Anfertigung einer neuen Echthaarperücke mit ärztlichem Rezept die Kosten mindestens einmal pro Jahr tragen.

Fallbeispiel: Wie kam das Gericht zu dem Urteil?

Die Krankenkasse, die in diesem Fall verklagt wurde, war bereits in einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz im Jahr 2015 verpflichtet worden, der Klägerin die Kosten für eine bereits beschaffte Perücke aus Echthaar von 2014 zu erstatten. Allerdings hatte die Krankenkasse die Erstattung abgelehnt und begründete ihre Ablehnung damit, dass eine Kunsthaarperücke ausreichend sei.

Eine Echthaarperücke könne laut Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung über mehrere Jahre genutzt werden. Außerdem könne die Klägerin die Zeit der Reparatur mit dem Tragen einer Kopfbedeckung überbrücken.

Jedoch sah sich das Sozialgericht Koblenz den getragenen Haarersatz genauer an. Nachdem das Gericht eine sachverständige Zeugin hinzugezogen hatte, entschied es sich, dass die Anschaffung einer neuen Zweitfrisur aus Echthaar gerechtfertigt war. Gründe für diese Entscheidungen waren folgende:

  • Länge der Reparatur: Selbst, wenn das Zweithaar einer Reparatur unterzogen worden wäre, dann hätte diese über 8 bis 12 Wochen gedauert.
  • Eingeschränkte Nutzung: Der Haarersatz wäre nach einer Reparatur nur noch eingeschränkt nutzbar gewesen, zum Beispiel nur beim Sport, um die neue Echthaarperücke besser zu schonen.
  • Unzureichende Versorgung: Die ein Jahr lang getragenen Zweitfrisuren aus Echthaar sind trotz sehr sorgfältiger Pflege nicht mehr geeignet gewesen, um sie noch länger im vollen Umfang nutzen zu können.
  • Unzumutbarkeit des Tragens einer Kopfbedeckung: Während der Zeit der Reparatur sei es, entgegen der Meinung der Krankenkasse und des Medizinischen Dienst, laut Richter nicht zumutbar, ersatzweise eine Kopfbedeckung zu tragen.
  • Keine Dauerlösung: Der Richter entschied, dass reparierte Zweitfrisuren keine Dauerlösung seien.

Das Gericht entschied also zugunsten der Klägerin und setzte damit ein wichtiges Zeichen für die Beschaffung von Echthaarperücken für Krebskranke sowie Betroffenen von erblich bedingtem Haarausfall.

Echthaarperücken sind Leistungspflicht der Krankenkasse

Eine Perücke stellt nach deutschem Recht ein Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich dar. Im Fall des dauerhaften Haarausfalls stehen die Krankenkassen nun jährlich in der Pflicht, die Kosten für eine neue Echthaarperücke für Frauen zu gewähren.

Dabei ist bei jeder Kostenbewilligung allerdings neu zu prüfen, ob das Hilfsmittel weiterhin notwendig ist. Es wird also jedes Jahr ein Rezept vom Arzt benötigt, damit die Echthaarperücke von der Krankenkasse übernommen wird.