Wenn Sie im Besitz eines gültigen Rezepts oder einer entsprechenden Bewilligung für eine Perücke oder Haarteil sind, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten. Die Höhe dieses Zuschusses variiert je nach Krankenkasse. Um genau zu erfahren, welchen Mindest-Zuschuss Ihre Krankenkasse gewährt, wählen Sie bitte Ihre entsprechende Krankenkasse aus.
Rezepte für Perücken oder Haarteile auf ärztliche Verordnung können bei Peruecken24 ganz einfach eingelöst werden. Als Vertragspartner aller Krankenkassen bieten wir Ihnen einen besonderen Service. Wir übernehmen die gesamte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Zuschüsse für die Erstversorgung einer Perücke / eines Haarteils gelten. Für Folgeversorgungen können die Zuschüsse unterschiedlich ausfallen.
Die genannten Zuschüsse einzelner Krankenkassen sind ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Arten der Perücken Verarbeitung. Perücken lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden, wie zum Beispiel nach […]
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