Wenn Sie im Besitz eines gültigen Rezepts oder einer entsprechenden Bewilligung für eine Perücke oder Haarteil sind, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten. Die Höhe dieses Zuschusses variiert je nach Krankenkasse. Um genau zu erfahren, welchen Mindest-Zuschuss Ihre Krankenkasse gewährt, wählen Sie bitte Ihre entsprechende Krankenkasse aus.
Rezepte für Perücken oder Haarteile auf ärztliche Verordnung können bei Peruecken24 ganz einfach eingelöst werden. Als Vertragspartner aller Krankenkassen bieten wir Ihnen einen besonderen Service. Wir übernehmen die gesamte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Zuschüsse für die Erstversorgung einer Perücke / eines Haarteils gelten. Für Folgeversorgungen können die Zuschüsse unterschiedlich ausfallen.
Die genannten Zuschüsse einzelner Krankenkassen sind ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Lebendig frisches Haar, ein intensiver Glanz und ein angenehm sauberes Tragegefühl – mit diesem ACTIV Shampoo für Kunsthaar von GFH erhalten Sie eine gründliche Reinigung Ihres Zweithaares und gleichzeitig eine sanfte Pflege! Durch die selbstreinigende Formel werden alle Rückstände von Schmutz oder Kleber entfernt und die Langlebigkeit Ihres Zweithaares gewährleistet. Kämmen Sie Ihre Perücke oder Ihr Haarteil zunächst vorsichtig durch, bis alle Knötchen verschwunden sind. Nun ziehen Sie Ihr Zweithaar sorgsam durch ein lauwarmes Wasserbad, in dem eine etwa haselnussgroße Menge des Shampoos verquirlt wurde. Im Anschluss sollten die Montur und die Haare 10-15 Minuten darin einweichen, damit das Shampoo seine volle Wirkung entfalten kann. Spülen Sie Ihr Zweithaar nun vorsichtig mit klarem Wasser aus – verwenden Sie dazu immer nur kaltes oder lauwarmes Wasser, niemals heißes, da die feinen Haare sonst beschädigt werden könnten.